GiS mbH
Höllochstraße 1
D - 73252 Lenningen
Tel: +49 (0) 7026 - 606 - 0
Fax: +49 (0) 7026 - 606 - 66
e-mail: rfid@gis-net.de
1. Allgemeines
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen insbesondere die Geltung von Bedingungen
der Kunden - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie
bestätigen oder durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir diese
schriftlich bestätigen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Oberlenningen. Verladung und Versand erfolgen
unversichert auf Gefahr des Käufers oder Empfängers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Käufers und zu dessen Lasten abgeschlossen, ebenfalls gehen Mehrkosten aus einer besonderen Versandart zu Lasten des
Käufers. Nach Bereitstellung der Ware durch uns, erfolgt eine erforderlich werdende Lagerung für Rechnung und Gefahr
des Käufers.
2.2 Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind
ausdrücklich als feste Lieferfrist vereinbart. Der Käufer ist bei Überschreiten einer Lieferfrist verpflichtet, uns
zunächst eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen, erst nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
2.3 Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt
einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der
Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen
den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges
vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
2.4 Soweit sich der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand befindet, sind wir berechtigt,
die Ausführung der noch vorliegenden Aufträge bis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers ganz oder
teilweise auszusetzen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Preise
3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen
verstehen sich unsere Lieferungen und Preise ab Lager Oberlenningen ohne Verpackung.
3.2 Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.3 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Soweit Lieferung und Vertragsabschluß
mehr als 1 Jahr auseinander liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei
Vertragsabschluß, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag
hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.
4. Zahlungen
4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto
Kasse, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
4.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr
für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe des banküblichen Satzes, mindestens 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz berechnet.
4.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende
Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
4.5 Nur unbestrittene und rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den
Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
5. Gewährleistung
5.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische
Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und
Versuchen. Der Käufer hat die gelieferten Ware - soweit zumutbar auch durch einen Probelauf - bei Eingang auf Mängel
bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
5.2 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn die Mängelrüge innerhalb von 8 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben wird. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
5.3 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für
die ursprüngliche Leistung und Lieferung.
5.4 Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten;
Frachtkosten und -risiken gehen zu Lasten des Käufers.
6. Schadensersatz
6.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten
Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen
Geschäftsgang zu verfügen.
7.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei
einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
7.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon
jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziffer 7.2) zur Sicherung an uns
ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung
einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch dann zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des
Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in
Höhe unseres Forderungsanteiles solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den
Käufer bestehen.
7.4 Zugriffe Dritter sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
7.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
7.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständige Bezahlung
unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
7.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden
wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist für beide Teile Oberlenningen, soweit nicht die Erfüllung für uns durch
Lieferung mit dem Käufer anderweitig vereinbart worden ist.
8.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der
Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen. Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, das Gericht zuständig bei welchem der Verkäufer seinen allgemeinen Gerichtsstand (Oberlenningen) hat.
9. Streitbeilegung in Verbrauchersachen
9.1 Hinweis nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG:
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.2 Verbraucher können sich zur Beilegung von Streitigkeiten an die
Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
Lenningen, den 01. Juni 1990 und 01. Februar 2017